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Historische Bausubstanz ist in Deutschland häufig denkmalgeschützt – manchmal zum Leidwesen der Besitzer, die sich oft mit einem hohen Energieverbrauch herumschlagen müssen. Doch auch für Gebäude mit „besonders erhaltenswerter Bausubstanz“ lassen sich Möglichkeiten finden, die Energieeffizienz zu verbessern: Schließlich schont ein niedriger Verbrauch nicht nur den Geldbeutel, sondern auch die Umwelt.

Viele deutsche Städte und Dörfer haben ein historisches Gesicht. Dieses zu erhalten ist Aufgabe des Denkmalschutzes. Etwa 3 bis 5 % des Gesamtaltbaubestands sind in Deutschland denkmalgeschützt. Dieser Schutz und die Richtlinien zur Bestimmung eines Baudenkmals sind im Denkmalschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Die Länder geben in der Regel in Listenform bekannt, welche Gebäude als Baudenkmäler gelten. Zu den auf Länderebene bestimmten Kulturdenkmäler kommt eine Vielzahl von Gebäuden, die von den Kommunen als „besonders erhaltenswerte Bausubstanz“ eingeschätzt werden. Es handelt sich dabei um Gebäude, die zum Beispiel in einem Altstadtensemble stehen und damit zu einem Erhaltungs- oder Sanierungsgebiet gehören. Auch wenn keine konkrete gesetzliche Grundlage gegeben ist, kann es auch hier Regelungen dafür geben, welche baulichen Maßnahmen gestattet werden.

Erhalten und Nutzen – Ausnahme in der EnEV

Historische Gebäude sind aber nicht nur für Touristen und Einheimische schön anzusehen. Viele stehen in Nutzung – sie werden bewohnt und fallen damit grundsätzlich unter die Bestimmungen der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (kurz Energieeinsparverordnung oder EnEV). Historische Gebäude haben einen bis zu zweieinhalb mal höheren Energiebedarf als moderne Wohngebäude. Die Höchstwerte der EnEV einzuhalten und gleichzeitig den Regelungen des Denkmalschutzes gerecht zu werden, ist in diesen Fällen schlichtweg unmöglich. Die EnEV sieht in § 24 der aktuellen Fassung deshalb genau für diese Fälle eine Ausnahme vor. In Absatz 1 heißt es: „Soweit bei Baudenkmälern oder sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz die Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen oder andere Maßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen, kann von den Anforderungen dieser Verordnung abgewichen werden.“ Solche Ausnahmen müssen die Besitzer von Baudenkmälern bei den zuständigen Landesbehörden für Denkmalschutz beantragen.

Die Mischung macht’s! – Energieeffizienz im Einklang mit dem Denkmalschutz

In Zeiten steigender Energiekosten und eines wachsenden ökologischen Bewusstseins ist es dennoch sinnvoll, die Energieeffizienz eines Gebäudes zu verbessern. Wer plant, den Energiebedarf seines Gebäudes etwa durch wärmedämmende Maßnahmen zu verringern, sollte sich an einen Sachverständigen für Baudenkmäler wenden, der im jeweiligen Einzelfall beraten kann. Eine historische Fachwerk-, Klinker- oder Stuckfassade lässt sich natürlich nicht ohne weiteres von außen dämmen – in einigen Fällen kommt allerdings ein Wärmedämmputz in Frage. Bei einem zweischaligen Wandaufbau können durch Einblasdämmung gute Ergebnisse erreicht werden: Hierbei wird ein loser Dämmstoff zwischen die Wandschalen geblasen. Auch eine Dämmung von innen mit Polysterol- oder Mineralfaserplatten ist häufig möglich.

Zudem gilt es vor der Planung zu klären, welche Gebäudeteile überhaupt dem Denkmalschutz unterliegen: Manchmal sind nur Dach und Fassade zu Straße hin Teil eines geschützten Ensembles, sodass auf der Gebäuderückseite eine Außendämmung angebracht werden darf. Auch eine thermische Solar- oder Photovoltaikanlage auf dem rückseitigen Dach ist in diesen Fällen häufig möglich. Im Bereich des Daches kann durch Untersparrendämmung mit recht geringem Aufwand nachgebessert werden. Steht ohnehin eine umfassende Dachsanierung an, können Auf- und Zwischensparrendämmung angebracht beziehungsweise erneuert werden. Übrigens haben wir von ASDACH viel Erfahrung mit der Arbeit an historischen Dächern und Fassaden – hiervon können Sie sich mit einem Blick in unser Portfolio überzeugen.

Im Falle von denkmalgeschützten Gebäuden und solchen, die zur besonders erhaltenswerten Bausubstanz gehören, ist häufig eine Kombination aus mehreren Maßnahmen nötig, um die Energiebilanz zu verbessern. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird diesem Umstand ebenfalls gerecht: Mit zinsgünstigen Förderkrediten fördert sie im Programm „KfW-Effizienzhaus-Denkmal“ sowohl die energetische Sanierung zum Effizienzhaus als auch Einzelmaßnahmen, die die Energieeffizienz des Gebäudes steigern.

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