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Januar 2016 und 1. April 2016 – zwei wichtige Daten für alle, die demnächst ein Haus bauen möchten. Seit Jahresbeginn ist die Novellierung der „Energieeinsparverordnung“ (EnEV) in Kraft, ab April passt die KfW ihre Förderprogramme an. Welche Änderungen gibt es und wen betrifft das?

Neuer heißt effizienter

Zunächst: Betroffen sind Neubau-Vorhaben jeder Art – Ein- und Mehrfamilienhäuser, Bürogebäude, Funktionsgebäude, Erweiterungen, etc., die nach dem 1. Januar 2016 beantragt wurden – oder begonnen, falls keine Baugenehmigung erforderlich ist. Ausgenommen sind nur Flüchtlingsunterkünfte wie z.B. Container-Wohneinheiten, die nur für einen befristeten Zeitraum errichtet werden. Sanierungen sind von den Änderungen ebenfalls nicht betroffen.

Für alle anderen gilt zusammengefasst: Der zulässige sogenannte Jahres-Primärenergiebedarf des Hauses wurde um 25 Prozent abgesenkt, der Grenzwert für die Mindestwärmedämmung liegt nun durchschnittlich 20 Prozent niedriger. Klingt sperrig und kompliziert – lässt sich aber recht anschaulich erklären.

Bessere Technik, höhere Standards

Ganz einfach könnte man sagen, ein Haus muss ab sofort besser gedämmt sein und weniger Energie verbrauchen, aber das geht uns nicht weit genug. Also der Reihe nach: Der Jahres-Primärenergiebedarf ist die Energie, die ein Haus für Luft- und Wassererhitzung und ggf. Kühlung in einem Jahr durchschnittlich verbraucht. Um den Grenzwert für diese Energiemenge festzulegen, wird der Verbrauch für ein fiktives Referenzhaus (gleiche Geometrie, Ausrichtung und Gebäudenutzfläche) berechnet, selbstverständlich nach einem genau festgeschriebenen Verfahren.

Das besteht aus dem Verrechnen vieler einzelner Faktoren. Einer davon ist der sogenannte Wärmedurchgangskoeffizient. Der darf beispielsweise beim Dach statt 0,2 nunmehr lediglich 0,15 W/(m2*K) betragen. Am Ende stehen besagte 25% Energie-Einsparung im Vergleich zur letzten gültigen EnEV-Fassung.

Der Grund liegt auf der Hand: Effizientes Heizen und gute Wärmedämmung sind technisch einfacher geworden. Um weiter Anreize zum Sparen zu schaffen, werden entsprechende Höchstwerte gesenkt. Ebenso bei der Wärmedämmung, der „Außenhülle“ des Hauses. Der dafür zugrunde liegende Wert nennt sich „Transmissionswärmeverlust“ und ist abhängig vom entsprechenden Referenzhaus sowie dem Haustyp (freistehend, einseitig angebaut u.s.w.). Im Durchschnitt muss hier um 20 Prozent besser gedämmt werden. Wer die vorgeschriebenen Werte überschreitet, muss mit Bußgeldern rechnen.

Höhere Hürden für KfW-Förderung

Aber auch so wird das Hausbauen wenn nicht teurer, dann anspruchsvoller. Energiesparendes Bauen kann von der KfW-Bank gefördert werden. Dafür gibt es verschiedene Förderstandards. Bisher gab es Zuschüsse ab dem sogenannten „Effizienzhaus 70“. Die Werte, die dieses Referenzhaus aufweist, sind nun jedoch der gesetzlich vorgeschriebene Standard. Sprich: Jeder, der eine Baugenehmigung bekommt, hätte Anspruch auf Förderung.

Die KfW reagiert deshalb und erhöht ab dem 1. April 2016 die Standards und somit die Anreize, noch energiesparender zu bauen. Ab dann gibt es die Förderung ab dem „Effizienzhaus 55“, was u.a. erstklassige Außenwand- und Dachdämmung, neue Fenster mit Dreifachverglasung und Solarpanels auf dem Dach vorsieht. Mit den Änderungen der EnEV wird schrittweise eine EU-Norm durchgesetzt. Ab 2021 müssen alle Neubauten sogenannte „Niedrigstenergiegebäudestandards“ erfüllen.

Beratung ist alles!

Wer aktuell einen Neu- oder Ausbau plant, stellt spätestens jetzt fest: Gute Beratung ist wichtiger denn je. Für Dach- und Fassadenarbeiten inklusive Dämmung und Solarenergie beraten wir Sie gerne – auch zu den neuen gesetzlichen Vorschriften. Aber auch unabhängig von der EnEV und komplizierterer KfW-Förderung gilt: Gute Dämmung lohnt sich immer. Fürs Klima und für Ihren Geldbeutel.

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