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Finanzielle Vorteile

Ob Solarstrom oder Solarthermie – die Nutzung von Solarenergie wird vom Staat gefördert. Die Gründe dafür: Sonnenenergie bietet – wie die anderen erneuerbaren Energieformen auch – langfristig eine sichere Möglichkeit der Energiegewinnung. Je nach Art der Solaranlage sieht diese Förderung unterschiedlich aus. Wir von ASDACH geben Ihnen hier einen kleinen Überblick.

Einspeisevergütung

Zur Förderung von Photovoltaik-Anlagen hat die Bundesregierung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine Einspeisevergütung vorgeschrieben. Diese erhalten alle Betreiber vom jeweiligen Netzbetreiber für den Solarstrom, den sie ins öffentliche Netz einspeisen. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der Leistungsfähigkeit der Anlage, dem Anteil des Eigenverbrauchs und dem Einstiegsdatum. Außerdem ist eine zunehmende Degression vorgesehen.

EEG-Vergütungssätze für Photovoltaik-Dachanlagen

Inbetriebnahme bis 10 kWp (Ct/kWh) 10 bis 40 kWp (Ct/kWh)
Ab 01.11.2016 12,70 12,36
Ab 01.12.2016 12,70 12,36

Steuerliche Absetzbarkeit

Ein weiterer finanzieller Vorteil besteht darin, dass Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen langfristig von der Steuer abgesetzt werden können. Dies kann über eine lineare oder degressive Abschreibung erfolgen. Bei der linearen Abschreibung werden über zwanzig Jahre jeweils fünf Prozent des Anschaffungspreises abgeschrieben. Eine degressive Abschreibung erfolgt durch einen jährlich Abzug von 12,5 Prozent des Gesamtwertes. Im Folgejahr werden wieder 12,5 Prozent des noch verbleibenden Gesamtwertes abgezogen usw.

Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Eigenheimbesitzer, die sich eine Photovoltaik-Anlage installieren lassen wollen, können auch eine finanzielle Unterstützung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Im Rahmen des Programms „Erneuerbare Energien“ vergibt die KfW zinsgünstige Kredite, die mit bis zu drei Jahren Tilgungsfreiheit verhandelbar sind. Dabei stellt die Regierung den größten Anteil des notwendigen Kapitals und haftet für alle von der Förderbank vergebenen Kredite.

KfW-Förderung zur energetischen Sanierung

Im Rahmen des Programms „Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahmen“ fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) auch Bauvorhaben, die als energetische Sanierung gelten. Das Nachrüsten von Solarthermie-Anlagen kann als solche gewertet werden. Es winken zinsgünstige Darlehen mit vorteilhaften Laufzeiten und der Möglichkeit der außerordentlichen Tilgung.

BAFA-Förderung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert solarthermische Anlagen auf Bestandsgebäuden – jedoch nicht auf Neubauten. Und nur dann, wenn die Anlage entweder zur Raumluft-Beheizung, für die kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung zur Bereitstellung von Prozesswärme oder zur solaren Kälteerzeugung genutzt werden. Solarkollektoranlagen, die die Wärme überwiegend einem Wärmenetz zuführen, sind ebenfalls förderbar.

BAFA-Bonusprogramm

Zusätzlich zur Basisförderung vergibt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) weitere Boni, die jedoch nicht untereinander kumulierbar sind. Unter anderem erhält man einen Kombinationsbonus in Höhe von 500 Euro, wenn die Solarheizung mit einer Biomasseanlage oder einer Wärmepumpe kombiniert wird. Ein Kesseltauschbonus von 500 Euro ist möglich, wenn zusätzlich ein Heizkessel mit Brennwerttechnik eingebaut wird.Auch die Erweiterung einer solarthermischen Anlage wird gefördert: Wer die Kollektorfläche um bis zu 40 m² erweitert, erhält pro zusätzlichen Quadratmeter 45 Euro.

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