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Die Umstellung der Energiegewinnung in Deutschland auf Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien ist weiterhin aktuell. Doch dies soll kosteneffizient, planbar und umwelt- sowie bevölkerungsverträglich geschehen. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung am 8. Juni 2016 eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen, die 2017 in Kraft treten wird. Tatsächlich wird das Förderungsmodell für erneuerbare Energien mit dieser neuen Gesetzesfassung umfassend geändert – weg vom bisherigen preisgesteuerten, hin zu einem wettbewerbsgesteuerten Fördermodell.

Bundesregierung setzt auf Kosteneffizienz und Planbarkeit

Bisher galten feste Fördersätze für jede Kilowattstunde Strom, die aus erneuerbaren Energien wie Wind- und Sonnenenergie, Geothermie und Biomasse gewonnen und ins Stromnetz eingespeist wurde. Doch damit ist nun Schluss. Die staatliche Subventionierung erfolgt ab 2017 nicht mehr nach dem Festpreis-Prinzip, sondern beruht auf Wettbewerb: Die Anbieter müssen sich auf für die Förderung ausgeschriebene Mengen bewerben, der günstigste Anbieter erhält den Zuschlag. Ziel ist es, die Fördermenge zu begrenzen und damit steuerbar zu machen – denn zur Zeit besteht in manchen Regionen das Problem, dass zwar Photovoltaik- oder Windkraftanlagen gebaut oder geplant sind, die großen Mengen an erneuerbarer Energie zu erzeugen im Stande sind, der Ausbau des Stromnetzes mit dieser Entwicklung aber nicht Schritt halten kann. In solchen Boom-Regionen kann durch die Begrenzung der geförderten Energiemengen erreicht werden, dass die Menge der erzeugten Energie dem Stand des Stromnetzes entspricht.

Zuspruch und Kritik von Organisationen und Verbänden

Viele Verbände und Organisationen haben zur geplanten Gesetzesänderung im vergangenen Jahr Stellung genommen. Besonders in der Kritik steht, dass durch die ausgeschriebenen Wettbewerbe private Investoren, Bürgergemeinschaften und mittelständische Unternehmen nicht mehr von der Energiewende profitieren können. Der Aufwand für die Teilnahme an einem Wettbewerb ist häufig so hoch, dass nur große Unternehmen die Kapazität haben. Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. kritisiert zudem in seiner Stellungnahme, dass das Ausschreibungsverfahren zu hoher Planungsunsicherheit führt, die bei Neubauten auch weitere Bereiche der Bauplanung beeinflusst, etwa die Elektrotechnik und die Dachstatik, und zu erheblichen Bauverzögerungen führen kann. Im schlechtesten Fall bedeutet das, dass Gebäude eben nicht für eine Photovoltaikanlage vorgerüstet werden, um nicht auf den getätigten Investitionen sitzen zu bleiben.

Alles beim Alten: Für Kleinanlagen gilt weiterhin die Festpreisregelung

Allerdings ändert sich für die meisten privaten Betreiber von Photovoltaikanlagen auf Ein- oder Mehrfamilienhäusern nichts. Wer weniger als 750 kW Leistung erzielt, fällt unter die sogenannte Bagatellgrenze und erhält weiterhin eine Festpreisförderung pro eingespeister Kilowattstunde (zur Zeit etwa 11 bis 12 Cent). Diese Entscheidung der Bundesregierung begrüßt auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag in seiner Stellungnahme. Er schätzt, dass sich die Eigenversorgung durch Photovoltaikanlagen zu einer wichtigen Säule entwickeln kann, um die Gebäudeanforderungen aus der Energieeinsparverordnung und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zu erfüllen und gleichzeitig einen Beitrag zur Energiewende zu leisten.

Auch der NABU hält Photovoltaikanlagen auf Dächern bestehender Gebäude für die umweltfreundlichste Form der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Durch sie wird bestehende Bebauungsfläche genutzt, ohne neue Eingriffe in die Landschaft vorzunehmen (wie es etwa bei Solar- und Windparks der Fall ist).

Welche industriellen Entwicklungen sich tatsächlich aus der Umstellung des Fördermodells ergeben, bleibt in den nächsten Jahren abzuwarten. Für Privatleute lohnt sich eine Photovoltaikanlage auf dem Dach in vielen Fällen weiterhin. Über die Vorteile dieser Form der Energiegewinnung und die Leistungen, die Ihnen ASDACH im Bereich Photovoltaik anbietet, können Sie sich hier informieren. Wie viel Strom sich auf Ihrem Dach erzeugen lässt, können Sie in unserem Solarrechner berechnen.

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